Anlagen in dieser Größenordnung werden zwar auch durch das EEG gefördert. Die Förderung von rund 5 Cent / kWh sind aber eher wie eine Versicherung zu sehen. Es ist der Mindestpreis, den die Anlagenbetreiber erhalten.
Anlagen in dieser Größenordnung müssen ihren Strom selbst vermarkten. Ist der Börsenpreis über der Vergütungshöhe, fließt gar keine EEG-Zahlung. Nur wenn der Börsenpreis darunter liegt, wird durch das EEG die Differenz zu der festgelegten Vergütungshöhe gezahlt.
Mehr zum EEG und Ausschreibungen unter:
https://www.solarbranche.de/wirtschaft/eeg-verguetung/eeg-ausschreibungen